Werner Jaschinsky4. Aug 20201 Min. LesezeitMWSt Befreiung auf Schutzmasken beendetLeider wurde die MWSt Befreiung, welche bis zum 1.8.2020 befristet war, nicht verlängert. Daher muss ab 1.8.2020 wieder MWSt verrechnet werden.0 Ansichten0 Kommentare
Leider wurde die MWSt Befreiung, welche bis zum 1.8.2020 befristet war, nicht verlängert. Daher muss ab 1.8.2020 wieder MWSt verrechnet werden.